Ausgabe vom 16.08.2024 Seite 26

Suchbegriffe 16.08.2024    26


Wann Bereitschaft als Arbeitszeit gilt Immer erreichbar sein und, wenn es nötig ist, rasch anfangen zu arbeiten ? das nennt manBereitschaftsdienst. Doch welche Unterschiede macht es, ob man etwa von zu Hause in Bereitschaft ist oder an einem festgelegten Ort?Allgemein gilt: Bereitschaftszeit muss mit dem Mindestlohn vergütet werden, während Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gilt. Das zeigt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 2 Sa 142/23), über das ?Haufe.de? berichtet.Der Begriff Bereitschaftsdienst beschreibt die Zeit, in der Beschäftigte an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort bereitstehen, um bei Bedarf sofort mit der Arbeit beginnen zu können. Bei der Rufbereitschaft können Mitarbeiter ihren Aufenthaltsort frei wählen, solange sie für den Arbeitgeber erreichbar sind. Das ist der Unterschied.Bereitschafts-, Rufbereitschafts- und Arbeit-auf-Abruf-Dienste ermöglichen es Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter kurzfristig zur Arbeit zu rufen. Diese Formen der Dienstverpflichtung seien bei der Feuerwehr, der Polizei, im Gesundheitswesen, aber auch in vielen anderen Branchen üblich, erläutert das Fachportal. Bereitschaftsdienst wird als Arbeitszeit gewertet, inklusive der Zeiten, in denen keine aktive Arbeit stattfindet. dpa Nachrichten Urlaub ? ...