Ausgabe vom 10.10.2024 Seite 25

Suchbegriffe 10.10.2024    25


Gemeinde geht auf Nummer sicher Grundsteuerreform: Einheitlicher Hebesatz kommt / Grundsteuer B wird aber nicht erhöht WETTRINGEN. Das Wichtigste vorweg: Für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer hat die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 auch vor Ort die Folge, dass sie mehr zahlen dürften. Aber in jeweils unterschiedlicher Höhe, je nach von den Finanzämtern neubewerteten Messbeträgen für ihre Grundstücke.Der zugrunde liegende Hebesatz für die Grundsteuer B soll in der Gemeinde Wettringen ein einheitlicher Satz sein, dafür sprach sich die Politik nun im Haupt- und Finanzausschuss aus.Wie beispielhafte Modellrechnungen der Gemeindeverwaltung zur Sitzung am Dienstagabend im Rathaus zeigten, hätte sowohl ein einheitlicher als auch ein differenzierter Hebesatz (der zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterscheidet) eine Erhöhung des zu zahlenden Betrags in der Grundsteuer B zur Folge.Und das obwohl die Gemeinde selbst die Grundsteuer gar nicht erhöht, weil sie sich eben am einheitlichen, aufwandsneutralen Hebesatz orientieren will, der für Wettringen vom Land Nordrhein-Westfalen auf 490 v.H. (von Hundert) nicht festgelegt, sondern vorgeschlagen wurde. Der Hebesatz an sich würde sich damit zwar erhöhen ? von bisher 340 auf eben 490 v.H. (Grundsteuer A: von ...