Ausgabe vom 21.02.2025 Seite 7

Suchbegriffe 21.02.2025    7


Wie Verbraucher Minuszinsen zurückfordern Bafin zum Negativzins-Urteil des BGH: Sparer sollten Ansprüche zügig prüfen Münster. Es klingt paradox: Da tragen Sparerinnen und Sparer ihr Geld auf die Bank, aber statt Zinsen zu kassieren, mussten sie für das Ersparte Zinsen berappen. „Verwahrentgelte“ nannten viele Institute − darunter Genossenschaftsbanken und Sparkassen aus dem Münsterland − diese „Negativzinsen“. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Solche Minuszinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind grund-sätzlich unzulässig. Kunden können sie in vielen Fällen zurückfordern. Aber: Sie müssen tätig werden. Wie viele Kunden sind betroffen? Das ist unklar. Laut einer Umfrage des Internet-Vergleichsportals Verivox hat etwa jeder achte Befragte Negativzinsen gezahlt. Wie sieht es in der Region aus? Viele Banken und Sparkassen in der Region verweisen auf die hohen Freibeträge: So lag der Freibetrag bei der Kreissparkasse Steinfurt für Privatkunden bei 100.000 Euro pro Person. Daher seien letztlich vor allem große Einlagen von gewerblichen und öffentlichen Kunden betroffenen gewesen, so Thorsten Laumann, Pressesprecher der KSK Steinfurt, in Ibbenbüren. „Rund 99 Prozent ...