Ausgabe vom 22.02.2025 Seite 16
Suchbegriffe 22.02.2025 16
Bonusheft wird jetzt digital Im neuen Jahr gibt es Ãnderungen bei den Nachweisen für die Zahngesundheitspflege RHEINE. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt. Das hat auch Folgen für das Bonusheft in Zahnarztpraxen. Wer regelmäÃig zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis geht, wird belohnt: Wenn ein Zahnersatz notwendig wird, gibt es damit mehr Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Bisher wurden die Vorsorge-Termine in einem Bonusheft aus Papier dokumentiert, das Patientinnen und Patienten in die Zahnarztpraxis mitbringen mussten. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte ab Januar 2025 soll das automatisch eingetragen werden. Was sonst noch für Patientinnen und Patienten beim Bonusheft wichtig ist und welche Regeln und Ausnahmen bei Vorsorge-Lücken gelten, erläutert Gesa Schölgens, Leiterin des Projekts âKostenfalle Zahnâ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Was ist das Bonusheft? Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf. Es handelt sich um ein Nachweisheft (bisher aus Papier) für den regelmäÃigen Zahnarztbesuch, also die regelmäÃige Vorsorge. Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung festgehalten und ...