Ausgabe vom 28.02.2025 Seite 21
Suchbegriffe 28.02.2025 21
Klare Regeln für die Kettensäge Schonzeit aus Rücksicht auf brütende Vögel â Kappen von Gehölzen bis zum 1. März erledigen KREIS STEINFURT. Wer auf seinem Grundstück oder Feld Bäume, Hecken und Sträucher noch nicht zurückgeschnitten hat, sollte sich damit beeilen. Denn ab dem morgigen Samstag, 1. März, gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine allgemeine Schonzeit bis zum 30. September, teilt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt in einer Presseinformation mit. Das heiÃt: In diesem Zeitraum dürfen Bäume, Hecken und Sträucher nicht âauf den Stock gesetztâ oder gerodet werden. Höhlenbäume, die regelmäÃig durch Vögel oder Fledermäuse zur Brut oder als Schlafstätte genutzt werden, sind sogar ganzjährig geschützt. âDamit Vögel, Eichhörnchen und andere Tiere ihre Jungen aufziehen können, ist es wichtig, dass die Heckenschere in den kommenden Monaten Pause macht. Ansonsten könnten die Nester beim Rückschnitt zerstört oder die Tiere getötet werdenâ, sagt Stefan Bendick, Sachgebietsleiter Natur und Artenschutz. Die Schonzeit gilt ebenfalls für Röhrichte und Schilfbestände. Auch der beliebte Strauà aus Weidenzweigen unterliegt dieser ...