Ausgabe vom 07.03.2025 Seite 16

Suchbegriffe 07.03.2025    16


Entlastung bei der Pflege Verbraucherzentrale NRW: Unterstützung gibt es ab Pflegegrad 1 noch bis Ende Juni RHEINE. Es ist sehr anstrengend, selbst pflegebedürftig zu sein oder Angehörige zu pflegen. Deshalb können Menschen, die Pflege brauchen, bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützung durch sogenannte Entlastungsleistungen erhalten. Das Geld ist einsetzbar für Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei Behördengängen oder auch für Hilfe bei der Pflege von Menschen mit Demenz. „Der Betrag ist für viele Menschen wichtig“, wird Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW, in einem Pressetext zitiert. Bellendorf weiter: „Deshalb weisen wir darauf hin, dass er zum 1. Januar 2025 von 125 auf 131 Euro angehoben wurde. Außerdem können bis Ende Juni die ungenutzten Beträge aus 2024 ausgeschöpft werden. Das summiert sich und ist deshalb immer lohnenswert.“ Das müssen Betroffene und Angehörige tun: Entlastungsleistungen aus 2024 noch bis Juni 2025 sichern: Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen der Entlastungsbetrag zur Verfügung: 125 Euro pro Monat bis einschließlich Dezember 2024, 131 Euro pro Monat seit Januar 2025. Der Betrag kann aber auch „angespart“ werden. So können die ...