Ausgabe vom 02.06.2025 Seite 4

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Mutterschutz auch nach Fehlgeburten Mehr Hilfe für Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche berlin Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt? Das Mutterschutzgesetz greift insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit arbeiten Frauen in aller Regel nicht in ihrem Beruf. Während der Schutzfristen haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. Was galt bislang bei Fehlgeburten? Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Betroffene waren bislang auf eine Krankschreibung angewiesen. Denn bisher waren für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese griffen nur dann, wenn Schwangere ihr Kind ab der 24. Woche verloren. Was ändert sich konkret? Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im ...