Ausgabe vom 02.06.2025 Seite 14

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Pflegeauszeiten einfacher nutzen Verbraucherzentrale NRW erklärt neue Regelungen in der Verhinderungs-und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli RHEINE. Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, ist oft sehr eingespannt und braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Beträge und Voraussetzungen haben es bisher erschwert, diese Leistungen zu kombinieren. Ab dem 1. Juli ändert sich das. „Die Zusammenfassung der Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag erleichtert es, die Leistungen zu nutzen“, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, was sich im Detail ändert und wie man die neuen Regelungen am besten nutzt. Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege? Wenn eine pflegende Person jemanden vorübergehend nicht pflegen kann, sieht die Pflegeversicherung zur Überbrückung die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege vor. Gründe können zum Beispiel Urlaub oder Krankheit sein. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es in solchen Fällen, Pflegebedürftige für diese Zeit in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Die Verhinderungspflege dagegen kann dafür genutzt werden, die Pflege zuhause ...