Ausgabe vom 31.07.2025 Seite 15

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Drei Jahre ins Gefängnis Schöffengericht verurteilt 45-jährigen Angeklagten zu einer längeren Haftstrafe -mok- RHEINE. Drei Jahre Gefängnis wegen räuberischen Diebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls in acht Fällen, eines versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und 23 Verstößen gegen die Führungsaufsicht: So verkündete die Vorsitzende des Schöffengerichts am Dienstagmittag das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann aus Rheine, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Zudem hatte der Staatsanwalt die Fortdauer des Haftbefehls vom 10. Juli 2025 wegen Wiederholungsgefahr beantragt. Darüber wurde in einer nicht öffentlichen Fortsetzung entschieden. Mit dem Urteil stellte das Schöffengericht fest, dass der Angeklagte einen Beuteertrag von 2.058,48 Euro erzielt hatte. Bei der Staatsanwaltschaft werde in weiteren sechs Fällen gegen ihn ermittelt, betonte der Staatsanwalt. Die letzte Tat stand dort mit dem 7. Juli 2025 zu Buche, „drei Tage vor der Festnahme.“ Die Zukunftsprognose sei sehr schlecht. Seit Ende 2023 bis zum 10. Juli 2025 beging der Angeklagte die Diebstähle in Drogeriemärkten in Rheine und Edeka-Supermärkten in Rheine und ...