Ausgabe vom 03.09.2025 Seite 22

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Bayern gibt vier Raubkunst-Werke zurück MÜnchen Nach der Entscheidung über eine Rückgabe von vier Werken aus NS-Raubkunst streiten die Erben jüdischer Kunsthändler weiter mit dem Freistaat Bayern um die Rückgabe eines weiteren Gemäldes. Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion würden in Kürze Klage beim Verwaltungsgericht München erheben, teilte ihr Anwalt Hannes Hartung mit. Sie erheben Anspruch auf das Werk „Junges Mädchen mit Strohhut“ des Malers Friedrich von Amerling. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hatten zuvor mitgeteilt, dass der Freistaat vier andere Bilder an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben werde. Die Lion-Erben würden demnach die Gemälde „Lot und seine Töchter“ sowie „Abraham bewirtet die drei Engel“ von Franz Sigrist dem Älteren erhalten. Die Kunsthandlung musste 1936 unter den Nationalsozialisten zwangsweise schließen. Für das Bild „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling soll laut den Staatsgemäldesammlungen dagegen das neue bundesweit zuständige Schiedsgericht NS-Raubkunst angerufen werden.Gestalter eines neuen Berlin Der Architekt Hans Stim-mann, der als Senatsbaudirektor das wiedervereinigte Berlin ...