Ausgabe vom 09.09.2025 Seite 7

Suchbegriffe 09.09.2025    7


Herkunft von Honig bald Pflicht Verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung auf der Verpackung Berlin. Es gibt ihn „zart-fließend“ oder „cremig-streichzart“: Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den Gläsern. In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung „aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Solche vagen Angaben müssen nach einer europäischen Richtlinie bald konkreter werden, nämlich mit den Ursprungsländern je nach Gewichtsanteil. Das Bundesernährungsministerium bringt jetzt eine Verordnung für die nationale Umsetzung auf den Weg. Verbraucherschützer begrüßen das als überfällig und mahnen noch weitere verpflichtende Herkunftsangaben an. Minister Alois Rainer (CSU) sagte: „Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen.“ Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und mache es auch allen leichter, sich für heimische Produkte zu entscheiden. Dabei muss das Ursprungsland prinzipiell angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie schon festlegt. Stammt der Glas-Inhalt aber aus mehreren Ländern, können es noch auch ...