Ausgabe vom 05.11.2025 Seite 5
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Gestärkte Ãrzteschaft LeitartikelVerfassungsrichter kippen Triage-Regel An die Zeit erinnert man sich mit Grauen: Auf dem Höhepunkt der Pandemie, als Corona oft schwere Verläufe verursachte und noch kein Impfstoff flächendeckend verfügbar war, drohten Intensivbetten und Atemgeräte in den Krankenhäusern knapp zu werden. Wen behandeln, wenn die Ressourcen nicht reichen? Den alten oder den jungen Patienten? Den Schwerkranken oder den mit den besten Ãberlebenschancen? Diese Abwägung müssen Ãrzte in dem Wissen vornehmen, dass die Entscheidung für den einen Patienten den Tod des anderen bedeuten kann. Der Bund hat es gut gemeint, als er im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes Regeln zur Triage formulierte. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht diese gekippt. Das ist gut so. Dass die Entscheidung nicht einvernehmlich getroffen wurde, sondern das Kollegium mit sechs zu zwei Stimmen entschied, zeigt, wie juristisch und gesundheitspolitisch heikel die Frage der Triage ist. Die Richter stützen ihre Entscheidung zum Teil auf formale Kriterien: Der Bund habe für solche Fragen nicht die Gesetzgebungskompetenz, erklärten sie. Im Gesundheitsbereich sei die Kompetenz zunehmend auf die Länder verlagert worden, damit seien diese auch hier ...
