Ausgabe vom 01.12.2025 Seite 7

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Raubgut-Schiedsgericht nimmt Arbeit auf Berlin Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll in Deutschland künftig erleichtert werden. An diesem Montag (1. Dezember) nimmt die neu eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf, wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) in Berlin mitteilte. Sie soll in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden. Voraussetzung ist, dass diese verfolgungsbedingt während der Nazizeit den Eigentümern entzogen wurden. Dabei geht es vor allem um vormals jüdischen Besitz. Bereits im September waren insgesamt 36 Schiedspersonen ernannt worden. Das Präsidium bilden die vormalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Elisabeth Steiner und der ehemalige saarländische Ministerpräsident und Bundesverfassungsrichter Peter Müller (CDU). Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte, dass Opfer und deren Rechtsnachfolger nun verbindlich und auch einseitig den Rechtsweg beschreiten könnten, sofern sich der ehemalige Besitz heute in öffentlicher Hand befindet. Um auch Ansprüche auf Kulturgüter in privatem Besitz erheben zu können, brauche es aber ein Restitutionsgesetz.„Zeitungskönig von Mallorca“ gestorben ...