Ausgabe vom 12.01.2026 Seite 12

Suchbegriffe 12.01.2026    12


So schützt man Wertvolles Schließfach-Beute: Drei Fragen an Rita Reichard, Juristin der Verbraucherzentrale NRW RHEINE. Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer bangen viele Betroffene um eingelagertes Bargeld, Gold oder um persönliche Schmuckstücke. Schon 2024 und 2021 gab es ähnliche Einbrüche. Entscheidend ist jetzt, wie man eigene Verluste nachweist und in welcher Höhe die Sparkasse haftet. Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, beantwortet die wichtigsten Fragen. Wie weit geht die Haftung der Sparkasse? Rita Reichard: In Gelsenkirchen-Buer ist laut Aussage der Sparkasse jedes Schließfach bis zu einer Schadenshöhe von 10.300 Euro versichert. Bestimmte Wertgrenzen gelten auch für „vorübergehend“ ausgelagerten Hausrat, wozu auch Wertgegenstände gehören, im Rahmen einer bestehenden Hausratversicherung. Wer eine gesonderte Schließfachversicherung abgeschlossen hat, könnte gegebenenfalls auch darüber den Schaden ersetzt bekommen. Bei über den Versicherungsschutz hinausgehenden Ansprüchen wird noch zu klären sein, ob der Schließfachraum nach dem anerkannten Stand der Technik gegen einen unbefugten Zugriff gesichert war. Falls das verneint würde, ...