Ausgabe vom 19.03.2026 Seite 6
Suchbegriffe 19.03.2026 6
Netto darf Extra-Rabatte in App anbieten bamberg/berlin Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschlieÃlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Ãlteren oder Kindern vor. Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem âklaren Fallâ gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von â15 Prozent auf Allesâ beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstöÃt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften. Das Gericht sieht es anders.Düngerpreise treffen Landwirte hart Weil Baywa schwächelt, setzt Agravis einen Fuà ins Kernland des Konkurrenten ...
