Ausgabe vom 16.04.2026 Seite 6
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Karlsruhe: Keine Leiharbeit im Schlachthof Karlsruhe Am Bundesverfassungsgericht ist eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gegen Personalmissstände in der Fleischindustrie gescheitert. Laut Gericht hatte sich ein Unternehmen, das Schweineköpfe zerlegt, unter anderem gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit nach Karlsruhe gewandt. Der Kläger sah sich demnach vor allem in seiner im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt. Der Erste Senat wies die Verfassungsbeschwerde aber schon am 27. Januar zurück, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss hervorging. Nach Ansicht der höchsten deutschen Richterinnen und Richter ist das Werkvertrags-Verbot mit der Berufsfreiheit der betroffenen Betriebe vereinbar. Denn: âDem moderaten Eingriff in deren Berufsfreiheit stehen vom Gesetzgeber vertretbar gewichtete, hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber, die in der Gesamtabwägung überwiegenâ (Az. 1 BvR 2637/21). Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gasstätten (NGG), begrüÃte die Bestätigung der geltenden Rechtslage. Verbände kritisieren Mercedes-Dividende Stuttgart Vor der Hauptversammlung von Mercedes-Benz am Donnerstag haben der Bund ...
