Ausgabe vom 20.04.2026 Seite 6
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Heino wehrt sich gegen AfD-Wahlwerbung wien Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dies erfolgte demnach, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war. Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld. AfD-Kandidat Felix Teichner (35) hatte in sozialen Medien geschrieben: âAm Sonntag würde Heino Felix wählen.â âDas ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weitâ, lässt Heinos Manager von dem Sänger ausrichten. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung erneut verwendet. Zivilklage gegen Alec Baldwin nach Schuss los angeles Auf den US-Schauspieler Alec Baldwin (68) kommt nach dem tödlichen Schuss auf eine Kamerafrau bei einem Filmdreh eine Zivilklage zu. Der Beleuchter Serge Svetnoy, der am Set des Films âRustâ mitarbeitete, wirft Hauptdarsteller und Produzent Baldwin unter anderem fahrlässiges ...
