Ausgabe vom 21.05.2026 Seite 6
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Reparieren statt wegwerfen: Neue Pflichten für Hersteller Kaputter Akku, aber Austausch unmöglich? Reform soll eine Abkehr von der Ab-in-den Müll-Mentalität befördern Berlin Der Bundestag hat am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur beraten. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor. Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, SchweiÃgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder ...
