Ausgabe vom 20.06.2026 Seite 18

Suchbegriffe 20.06.2026    18


Was zusammen entschieden wird Serie Recht: Die Ferien nahen – und bringen Probleme mit der Urlaubsplanung beim gemeinsamen Sorgerecht RHEINE. Die Sommerferien nahen. Bei fast allen getrenntlebenden Eltern stellt sich bei aller Freude über anstehenden Urlaub und viel Freizeit die Frage, welche Reisen ohne die Zustimmung des anderen Elternteils überhaupt erlaubt sind. Gerade Dauer, Zeitpunkt und das Ziel einer Reise sorgen für Streitigkeiten. „Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, müssen wesentliche Entscheidungen für das Kind von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden“, sagt die Expertin Ann-Christin Müller. Entscheidungen des täglichen Lebens dürfen von demjenigen Elternteil getroffen werden, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Urlaubsreisen sind normalerweise Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung. Wie so oft in der Rechtsprechung gibt es aber Ausnahmen. Hierbei kommt es auf das Urlaubsziel, die Dauer des Urlaubs, das Alter des Kindes und auf die Vertrautheit mit dem Urlaubsziel bzw. dem Kulturkreis an. Sofern das Reiseziel ein sicheres Land ist, die Dauer der Reise dem Alter des Kindes entspricht und auch sonst die Art der Reise dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, geht die Rechtsprechung von einer „nicht ...