Ausgabe vom 22.06.2026 Seite 14

Suchbegriffe 22.06.2026    14


Ärger mit der Airline: Diese Rechte gelten Wie Betroffene bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust handeln sollten RHEINE. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und das Europäische Parlament haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte geeinigt. Demnach sollen unter anderem die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erhalten bleiben. Aber welche Rechte haben Reisende grundsätzlich bei Problemen mit dem gebuchten Flug? „Kommt es zu Flugverspätungen, Flugausfällen oder Problemen mit dem Gepäck, wissen viele Reisende nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Je nach Situation haben Verbraucher Anspruch auf Betreuungsleistungen, Erstattungen oder Entschädigungen“, erklärt Laura Egberink, Leiterin der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW. Sie erläutert, worauf Betroffene achten sollten und wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Was gilt bei Flugverspätungen? Verspätet sich ein Flug, muss die Airline je nach Flugstrecke und Wartezeit Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören beispielsweise Mahlzeiten und Getränke sowie bei längeren Verzögerungen auch eine Hotelunterbringung einschließlich Transfer, etwa wenn der Abflug erst am folgenden ...