Ausgabe vom 11.12.2000 Seite 28

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6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. M 78, Kennwort Kolgeweg Teil A , der Stadt Rheine hier Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 7S November 2000 folgenden Satzungsbeschluss gefasst Gemäß der 2 Abs. 4 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27 August 1997 BGBI. I, S. 2141 , zuletzt geändert am 15. Dezember 1997 BGBI. I, S. 2902 sowie der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2000 GV NRW S. 245 , werden die 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. M 78, Kennwort Kolgeweg Teil A , der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen. Der Geltungsbereich dieser oben genannten Bebauungsplanänderung wird wie folgt umgrenzt Im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 756 im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 756, 755 und 381 im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 381, 382 und 755 im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 755 und 756. Die Flurstücksangaben beziehen sich auf die Flur 6, Gemarkung Rhei ne Mesum. Der Geltungsbereich im ...