Ausgabe vom 03.06.2022 Seite 26
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Nur Hunde am Rad erlaubt Kuriose Regeln aus der Straßenverkehrsordnung Neulich bin ich mit 120 auf meinem Fahrrad rumgefahr?n.? Nun, das ist wohl etwas übertrieben. Ist ja auch ein Songtext der Prinzen. Aber auf 40 Kilometer pro Stunde kommen manche Radler durchaus. Und wer so flott durch eine Tempo-30-Zone düst, kann angehalten werden und ein Bußgeld kassieren.Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrer. Im Gegensatz zu Tempolimits für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht gesondert mit einer Zahl im roten Kreis angezeigt wird. Zum Weltfahrradtag am Freitag weitere kuriose Rad-Regeln:Mit Fiffi fahren: Wenn der (große) Hund viel Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass ?nur Hunde? von Fahrrädern aus geführt werden dürfen.Gemeinsam radeln: Man ist zu zweit unterwegs, fährt nebeneinander und unterhält sich ? das ist erlaubt. Die StVO schränkt nur ein, dass dadurch der Verkehr nicht behindert werden dürfe. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Überholen der Radelnden wegen der Fahrbahnbreite ...
