Ausgabe vom 31.01.2023 Seite 2

Suchbegriffe 31.01.2023    2


Gutverdiener müssen weiter zahlen Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab Er ist zum Zankapfel der Ampel und in der Gesellschaft geworden: der Solidaritätszuschlag. Nun entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München, dass dieser verfassungsgemäß ist.Wie begründen die Kläger ihre Klage? Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bayern mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler. Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag (?Soli?) eingeführt worden, um nach dem Fall der Mauer den Aufbau Ostdeutschlands zu finanzieren. Da 2019 der Solidarpakt II ausgelaufen sei, sei die Hilfe für den Osten beendet, so die Kläger. Sie klagen gegen die Festsetzung des Soli für 2020. Zudem sehen sie einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil seit 2021 nur noch Besserverdiener den Zuschlag zahlen müssen.Wie begründen die Richter ihre Entscheidung? ?Die Erhebung des Solidaritäts­zuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig?, teilte der BFH mit. ?Die Abgabe muss nicht von vornherein befristet werden und der Mehrbedarf für die Ergänzungsabgabe kann sich auch für längere Zeiträume ergeben.? Erst wenn sich die Verhältnisse, die für die Einführung maßgeblich waren, grundsätzlich änderten oder eine dauerhafte Finanzierungslücke ...