Ausgabe vom 22.02.2023 Seite 3
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Kein Einspruch von Ex-Polizeipräsidentin Das Düsseldorfer Amtsgericht muss doch nicht die Frage klären, ob die frühere Gelsenkirchener Polizeipräsidentin Britta Zur bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Wie Zur am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat sie den Einspruch wieder zurückgenommen, den sie gegen den Bußgeldbescheid erhoben hatte. Ein Identitätsgutachter hätte in der für kommenden Montag angesetzten mündlichen Verhandlung klären sollen, ob das Blitzerfoto wirklich die lokalprominente Juristin am Steuer ihres Privatwagens zeigt. Zur soll am 7. April 2022 als damals noch amtierende Polizeipräsidentin über eine rote Ampel gefahren sein. An dem Tag hatte sie der Düsseldorfer Stadtrat zur Beigeordneten für Sport und Bürgerservices gewählt. Laut dem Düsseldorfer Amtsgericht wurde gegen die heute 42-Jährige ein Bußgeld in Höhe von 99 Euro, aber kein Fahrverbot verhängt. Inklusive Gebühren muss die Ex-Polizeipräsidentin 127,50 Euro zahlen. Im aktuellen Fall habe es sich nur um einen einfachen Rotlichtverstoß gehandelt, betonte das Amtsgericht auf Nachfrage. Britta Zur gehörte mehr als zwölf Jahre der Düsseldorfer Justiz an, zuerst als Richterin und zuletzt als Staatsanwältin. MenschenKeine Titelangabe Mordkommission ...