Ausgabe vom 22.02.2023 Seite 14

Suchbegriffe 22.02.2023    14


TermineKeine Titelangabe Anhänger benötigt korrektes Kennzeichen Ein am Straßenrand abgestellter Anhänger gilt als in Gebrauch und muss ein korrektes Kennzeichen tragen. Wird ein nicht für den Hänger zugelassenes Nummernschild angebracht, liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor.Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az.: 203 StRR 504/21), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.Ein Anhänger für den Autotransport war am Straßenrand abgestellt worden. Am Heck war kein für den Anhänger zugelassenes Kennzeichen angebracht, sondern ein abgelaufenes Ausfuhrkennzeichen.Der Anhänger war nicht zugelassen, was der Beklagte möglicherweise durch das Kennzeichen zu vertuschen versucht hatte. Der Beklagte gab an, dass sich das Kennzeichen auf der Ladefläche befunden habe, es aber nicht von ihm angebracht worden sei.Der Fall wurde gerichtlich als Kennzeichenmissbrauch gewertet, was das Bayerische Oberste Landesgericht in der Revision bestätigte. Das Kennzeichen diene dazu, jederzeit zuverlässig die Halter- und Fahrerfeststellung durchführen zu können.Zudem sei auch ein abgestellter Hänger in Gebrauch und es könne am Straßenrand eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer von ihm ausgehen. Das Anbringen eines nicht für den Anhänger zugeteilten ...