Ausgabe vom 17.05.2023 Seite 16

Suchbegriffe 17.05.2023    16


»Kaufen auf Pump war noch nie so einfach wie heute.«Birgit Vorberg Wohnmobil weg ? Kasko muss zahlen Bleibt der Schlüssel zum Wohnmobil aufgrund eines Missverständnisses im unabgeschlossenen Fahrzeug zurück, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor und die Kaskoversicherung muss den Schaden begleichen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 6 U 107/21).Ein Ehepaar war mit dem Wohnmobil unterwegs, als es entwendet wurde. Die Kasko sollte den Schaden regulieren, verweigerte aber die Zahlung, da sich der Fahrzeugschlüssel im offenen Wohnmobil befunden hatte. Dagegen zogen die Geschädigten vor Gericht. Der Ehemann habe den Schlüssel in der Mittagspause im Wohnmobil gelassen, da seine Ehefrau sich dort noch aufhielt. Er habe ihr zugerufen, sie solle den Schlüssel mitzubringen. Das habe diese aber missverstanden. Das Oberlandesgericht entschied, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Versicherung muss zahlen.dpa Zügig bestellt ? doch die Rechnung kommt Verbraucherzentrale NRW warnt vor Schuldenspiralen beim Online-Shopping Wer im Internet einkauft, kann in der Regel zwischen Bezahlmethoden wählen: Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung oder auch die Funktion ?Buy now, pay later?. Letztere wird unter anderem von Zahlungsdienstleistern wie Klarna oder ...