Ausgabe vom 24.10.2023 Seite 18
Suchbegriffe 24.10.2023 18
Was erlaubt und was verboten ist Nach dem Info-Abend zur neuen Friedhofsordnung: Details zu Rasen, Kunststoff, Urnen und Särgen RHEINE-MESUM/ELTE/HAUENHORST. ?Jeder kann auf jedem Friedhof beerdigt werden?, stellte Pfarrer und Dechant Thomas Hüwe klar, bevor er auf der Informationsveranstaltung am Mittwochabend im Pfarrheim (wir berichteten) auf einige Punkte der neuen Friedhofsordnung näher einging. ?Manche Leute wissen das gar nicht und haben noch ihren Zweitwohnsitz in Mesum, damit sie hier beerdigt werden können.?In der Friedhofsordnung sind unter anderem die Bestattungsarten geregelt: Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sind zulässig, das Verstreuen von Asche Verstorbener und anonyme Gräber indes nicht. Pappsärge sind nicht erlaubt, und Urnen sollen innerhalb von 20 Jahren biologisch abbaubar sein. Bei Rasenreihengräbern gibt es laut Friedhofsordnung ?keine gärtnerische Gestaltungsmöglichkeit?, das heißt: ?Kein Tüdelüt aufs Grab.?Geregelt ist auch, wie mit Ehrengrabstätten umzugehen ist. ?Kriegsgräber sind zu erhalten.? Jede Grabstätte ist mit einem Denkmal oder einer Platte zu versehen, auf der mindestens der Nachname des Verstorbenen anzubringen ist. Werbung, etwa von Steinmetzen, habe auf den Gräbern nichts zu suchen. Neu ist das ?Kunststoffverbot?: ...
