Ausgabe vom 28.10.2023 Seite 7

Suchbegriffe 28.10.2023    7


Schockbilder müssen zu sehen sein BGH: Warnhinweise gegen das Rauchen sollen schon auf die Auswahltasten KarlsRuhedpa Rauchen gefährdet die Gesundheit. Auf Zigarettenpackungen sind deshalb Schockbilder wie Raucherbeine oder Krebsgeschwüre abgebildet. Doch schon die Auswahltasten bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen Warnhinweise haben ? dies gilt zumindest dann, wenn Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Tasten sind. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Damit hatte eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei teilweise Erfolg. Sie hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren.Die höchsten deutschen Zivilrichter verurteilten den Händler hinsichtlich der Auswahltasten auf Unterlassung (Az. I ZR 176/19). Der Anti-Raucher-Initiative ist das nicht genug ? sie erwägt weitere Verfahren.Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar. ...