Ausgabe vom 09.11.2023 Seite 4

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Kindergrundsicherung muss erneut warten Behörde schließt Start Anfang 2025 aus Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein Inkrafttreten der geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 kategorisch ausgeschlossen und die schrittweise Einführung der Reform erst ab 1. Juli 2025 vorgeschlagen. Das geht aus der Stellungnahme der Nürnberger Behörde für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag hervor. ?Der geplante Termin des Inkrafttretens (01.01.2025) ist für die BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht mehr zu realisieren?, heißt es in der Stellungnahme der BA.Die Nürnberger Behörde hatte bereits in den vergangenen Wochen gewarnt, der Einführungstermin Anfang 2025 werde nicht zu halten sein. Dennoch hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) daran festgehalten. 2025 ist das Jahr der nächsten Bundestagswahl.Den Grünen dürfte es wichtig sein, dass die Kindergrundsicherung ? eines ihrer wichtigsten Projekte in dieser Legislaturperiode ? vor der Bundestagswahl im Frühherbst 2025 eingeführt wird. Ob die schrittweise Einführung zum 1. Juli 2025 für die Grünen noch vor der Wahl einen Prestigegewinn bedeuten würde, ist offen. Mittelfristig wichtiger ist, ob die Reform in ...