Ausgabe vom 12.12.2023 Seite 16
Suchbegriffe 12.12.2023 16
Geschenkeversand vor Weihnachten: So klappt es Verbraucherzentrale: Was beim Empfangen und Versenden von Paketen zu beachten ist RHEINE. In den Wochen vor Weihnachten wird so viel bestellt und verschickt wie zu keiner anderen Zeit im Jahr. Meist handelt es sich dabei um Geschenke, die pünktlich zum Fest ankommen sollen. Verspätet sich eine Sendung, wird sie beim Transport beschädigt oder kommt auf dem Postweg abhanden, ist die Enttäuschung groß. Um diesem Ärger vorzubeugen, gibt die Verbraucherzentrale Tipps rund um den Versand von Paketen, Päckchen und anderen Sendungen in der Vorweihnachtszeit. Geschenke im Kleinformat (Bücher, Handyzubehör oder dünne Textilien) müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Warensendungen im Kleinformat lassen sich auch etwas preisgünstiger in einem Umschlag verschicken. Die Sendung muss dafür oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift ?BÜWA? versehen werden. Bücher- und Warensendungen dürfen verschlossen eingeliefert werden. Ein zusätzlicher handschriftlicher Gruß darf jedoch nicht beigelegt werden. Die Ware ist nicht versichert, und es gibt keine Sendungsverfolgung. Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, sollten der Brief oder sein ...