Ausgabe vom 20.12.2023 Seite 5
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Die Kreuze dürfen hängen bleiben Gericht: Söders Erlass ist rechtens Leipzig. Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religions- freiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole ?ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung? eingestuft.Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lobte ...