Ausgabe vom 27.01.2024 Seite 52

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Das ändert sich bei der Krankenkasse Wer nach der Schule mit einer Ausbildung ins Berufsleben startet, muss sich um viele Dinge selbst kümmern. Dazu gehört auch die eigene Krankenversicherung.?Schüler*innen und Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern krankenversichert?, erklärt Annette Niessen-Wegener von der Barmenia Versicherung, ?Auszubildende hingegen müssen sich in der Regel selbst krankenversichern.? Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen Betrieb und Auszubildende gemeinsam. Als ideale Ergänzung empfiehlt sich eine private Krankenzusatzversicherung. Dank des jungen Eintrittsalters ist der verbesserte Gesundheitsschutz vergleichsweise kostengünstig zu haben. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Vereinbarung beispielsweise die Kosten für hochwertigen Zahnersatz, für Brillen, Kontaktlinsen oder heilpraktische Behandlungen und zahlt Kranken- oder Krankenhaustagegeld.Wenn die Ausbildungsvergütung noch Spielraum lässt, lohnt es sich zudem, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Denn wer seinen Beruf später krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, erhält aus dieser Versicherung eine monatliche Rente ? das ist wichtig, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oft nicht ausreichen. pm