Ausgabe vom 15.02.2024 Seite 16

Suchbegriffe 15.02.2024    16


Wann wird Gebühr fällig? Verbraucherzentrale klärt über Ausfallhonorare in Arztpraxen auf RHEINE. Eine Patientin staunte nicht schlecht, als sie an der Tür zur chirurgischen Praxis diesen Aushang las: ?Bei kurzfristig oder gar nicht abgesagten Terminen halten wir uns das Recht vor, Ihnen keine weiteren Termine mehr zu vergeben.? Weit verbreitet ist es, dass Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen. Ist das zulässig? ?Ja, teilweise?, wird Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, in einer Pressemitteilung zitiert. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, sodass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert. Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig. Schwierig werden kann eine Absage, wenn Arztpraxen nur noch elektronisch oder per ?Doctolib? oder ähnlichen Apps erreichbar sind oder die Arztpraxis aufgrund des versäumten Termins keinen neuen Termin mehr vereinbaren möchte. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Dieser verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur vereinbarten Behandlung und Patientinnen und Patienten zur Bezahlung, falls die Krankenkasse die Behandlung nicht ...