Ausgabe vom 07.05.2024 Seite 22

Suchbegriffe 07.05.2024    22


Bestsellerliste Belletristik Eigenheim hält Ersparnisse bereit Aufwendungen steuerlich geltend machen Wer für bestimmte Arbeiten Handwerker ins Haus holt, kann Teile der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten an der Fassade oder am Dach, Wartung von Heizungsanlagen, das Streichen der Wände oder das Verlegen eines neuen Bodens. Kosten für die Modernisierung von Küche und Badezimmer erkennt das Finanzamt ebenfalls an. Gleiches gilt für die Reparatur oder den Austausch von Fenstern und Türen oder die Reparatur von Haushaltsgegenständen wie der Waschmaschine.Generell erkennt der Fiskus 20 Prozent der anfallenden Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an bis zu einer Höchstgrenze von 6000 Euro pro Jahr. ?Damit beträgt die Steuerermäßigung höchstens 1200 Euro?, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Allerdings: Es sind nur solche Arbeiten steuerlich begünstigt, die im Haushalt der steuerpflichtigen Person erfolgen. Leistungen, die ein Fachbetrieb in der eigenen Werkstatt ausgeführt hat ? etwa, wenn die Waschmaschine außer Haus repariert wurde ?, erkennt das Finanzamt nicht an. Um von der Steuerermäßigung zu profitieren, muss die Rechnung per Überweisung beglichen worden sein. ...