Ausgabe vom 01.07.2024 Seite 14

Suchbegriffe 01.07.2024    14


Unwissenheit wird ausgenutzt Privatanbieter wittern Geschäft für Online-Services für staatliche Leistungen RHEINE. Jeder kennt ihn ? den lästigen Gang zum Amt, um Urkunden, Wunschkennzeichen, ein Führungszeugnis oder andere Leistungen wie zum Beispiel einen Kinderzuschlag zu beantragen. Zum Glück bieten viele Behörden inzwischen an, einiges davon auch online zu erledigen. Bei der Suche nach den entsprechenden Formularen ist allerdings Vorsicht geboten, denn in den Suchmaschinen werden oft private Dienstleister ganz oben gelistet, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.Diese bieten behördliche Services wie Ausfüllhilfen für amtliche Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der Behörde in vielen Fällen kostenlos wäre. ?Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus?, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW und fügt hinzu: ?Oft sind diese Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.? Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in der Suchergebnisliste. ...