Ausgabe vom 31.07.2024 Seite 5
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?Technischer Fehler?, aber kein Hackerangriff Wahlrechtsurteil vorab im Netz Der Vorfall ist sehr ungewöhnlich: Am Montagabend taucht plötzlich ein PDF auf, das aussieht wie ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Es ist zeitweise auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts abrufbar. Nur ob es echt ist, bestätigt der Sprecher am Abend nicht und verweist auf die Verkündung. Die ist am Dienstag für 10 Uhr angesetzt. Medien berichten aber schon vorher über den Inhalt, Politiker kommentieren ihn.Merkwürdig wirkt das Format, in dem die Entscheidung mutmaßlich wegen einer Panne zu früh veröffentlicht wurde: als PDF. Üblicherweise stellt das Gericht Entscheidungen als Fließtext auf seine Internetseite. Dort ? bis zu weiteren Veröffentlichungen sogar auf der Startseite ? ist auch das Urteil zur Wahlrechtsreform seit dem Mittag zu finden. Der Link geht los mit den Worten ?Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß?.Der Vorfall ist so außergewöhnlich, dass auch die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizegerichtspräsidentin Doris König nicht umhinkommt, ihn zu kommentieren: ?Ich nehme an, mit Spannung wird jetzt erwartet, dass wir Stellung nehmen?, sagt sie, nachdem sie die grundsätzlichen Entscheidungen des Gerichts ...