Ausgabe vom 24.08.2024 Seite 29

Suchbegriffe 24.08.2024    29


Keine dauerhafte Pflicht Freiwillige Steuererklärung Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält, das stimmt nicht, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Das zuständige Finanzamt prüfe Jahr für Jahr erneut anhand der gemeldeten Daten, ob eine Verpflichtung besteht. Ergibt sich daraus keine Pflicht, bleibt die Abgabe auch in den Folgejahren freiwillig. Das Finanzamt wird laut dem Bund der Steuerzahler also keine Menschen zur Abgabe auffordern, die das nicht müssen. So können Verbraucher beispielsweise nur in den Jahren, in denen sie hohe abzugsfähige Ausgaben hatten, eine Erklärung abgeben und in den anderen Jahren darauf verzichten.Rentieren kann es sich zum Beispiel, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in einem Jahr hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Auch Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen ? etwa für einen Schornsteinfeger, Maler oder eine Reinigungskraft ? können zu einer Erstattung führen.Gut zu wissen: ?Ergibt sich wider Erwarten doch eine Steuernachzahlung, kann die freiwillige Steuererklärung widerrufen werden?, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit wäre die Nachzahlung hinfällig. Die freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend ...