Ausgabe vom 19.09.2024 Seite 4
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Karlsruhe lässt die AfD abblitzen Zwei Urteile im Streit um Ausschussvorsitzende Schlappe für die AfD beim Bundesverfassungsgericht: Sie scheitert mit zwei Organklagen, ihr Recht auf Vorsitzposten in Bundestagsausschüssen feststellen zu lassen. Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Entscheidung des Senats erging einstimmig.In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne ? obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich mit einer Organklage an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).Die Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es ? wie nach der Bundestagswahl im September 2021 ? ...