Ausgabe vom 07.10.2024 Seite 14

Suchbegriffe 07.10.2024    14


Wohin mit dem Laub? Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Umgang mit der herbstlichen Blätterflut RHEINE. Bunt verfärbte Blätter setzen im Herbst tolle farbliche Akzente. Doch wenn sie in großen Mengen von den Bäumen fallen, fragen sich viele: Wohin mit all dem Laub? Auf Gehwegen muss es beseitigt werden, damit niemand auf feuchten Blättern ausrutscht und sich womöglich verletzt. Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse können zu Wasserschäden führen. Im Garten hingegen kann das Laub nützlich sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man die Blätterflut am besten bewältigt. Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzerinnen und -besitzer übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Eigentümerinnen und Eigentümer können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieterinnen und Mieter weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer kontrollieren, ob die Mieterinnen und Mieter ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private ...