Ausgabe vom 28.12.2024 Seite 22

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Rechnung als PDF – das reicht nicht E-Rechnung ab 2025: Kanzlei PKR Beratung informiert in der Stadthalle über Pflichten und Fristen RHEINE. Um über die bevorstehenden Neuerungen zur E-Rechnung zu informieren, lud die Kanzlei PKR (Partnerschaft Kraken Räkers) ihre Mandantinnen und Mandanten kürzlich in die Stadthalle Rheine ein. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse: Fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen das Angebot ließen sich über die neuesten Anforderungen und Umsetzungsdetails zur E-Rechnung unterrichten. Nach einer kurzen Begrüßung durch Andreas Lüdke, Steuerberater und Partner von PKR-Beratung, bot mit Hans-Georg Janzen ein fachkundiger Referent einen umfassenden Überblick zu den Pflichten und Fristen. Die E-Rechnung, die ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für Umsätze zwischen Unternehmern vorgeschrieben ist, erfordert die Ausstellung und Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungsinhalte als XRechnung oder im ZUGFeRD-Format. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2024 verdeutlicht an vielen Beispielen, dass viel mehr Unternehmerinnen und Unternehmer von den Verpflichtungen betroffen sind, als man zunächst vermuten würde: So müssen auch Wohnungsvermieter, ...