Ausgabe vom 04.01.2025 Seite 16

Suchbegriffe 04.01.2025    16


Welche Rechte Eltern haben Bei der Arbeitszeitplanung kann der Arbeitgeber vieles bestimmen / Betriebsrat kann helfen Kinderbetreuung und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist eine Herausforderung, das wissen alle berufstätigen Eltern. Wer weiß, was der Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitszeiten vorschreiben darf, kann sich oft besser organisieren – und vermeidet unnötige Auseinandersetzungen. Wichtig sei hier das sogenannte Direktionsrecht, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes. Damit ist das Recht des Arbeitgebers gemeint, den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Innerhalb des arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Rahmens hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig Anweisungen zu erteilen, die für Arbeitnehmende bindend sind. Einfach gesagt: Der Arbeitgeber darf bestimmen, was, wo und wann die Beschäftigten arbeiten müssen. „Allerdings ist das Direktionsrecht nicht unbegrenzt“, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes. Der Arbeitgeber muss seine Interessen mit denen der Arbeitnehmenden abwägen, bevor er sein Direktionsrecht ausübt. Für Eltern betreuungspflichtiger Kinder heißt das: Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung über die Verteilung der Arbeitszeit auch deren ...