Ausgabe vom 06.01.2025 Seite 1

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Einzelhandel will flexible Sonntagsöffnungen Verband fordert rechtssichere Regelungen in NRW – Gewerkschaft Verdi lehnt die Pläne ab Düsseldorf.. Der Einzelhandel in NRW drängt auf eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in Sachen Sonntagsöffnung und wäre auch bereit, das verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. „Wir wollen, dass die Öffnungszeiten an Sonntagen rechtssicher geregelt sind, und würden auch eine möglicherweise sinnvolle Änderung des Grundgesetzes begrüßen“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, unserer Redaktion. Dabei würde er sich auch mit einer niedrigeren Obergrenze als den bisher erlaubten acht Sonntagen pro Jahr zufriedengeben: „Mir sind vier verkaufsoffene Sonntage, die rechtssicher geregelt sind, lieber als acht, von denen die Hälfte weggeklagt wird.“ In der Vergangenheit hatte die Gewerkschaft Verdi mehrfach erfolgreich gegen Sonntagsöffnungen geklagt. Für verkaufsoffene Sonntage braucht es in NRW in der Regel einen Anlassbezug wie beispielsweise ein Stadtfest oder einen historischen Handwerkermarkt. Das steht im Paragrafen 6 des Ladenöffnungsgesetzes. In diesem ist geregelt, dass Verkaufsstellen „im öffentlichen Interesse“ an ...