Ausgabe vom 06.01.2025 Seite 14

Suchbegriffe 06.01.2025    14


Echtzeit-Überweisung in Sekunden Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue EU-Regelung RHEINE. Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen. Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbracherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten. Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“ Wie funktioniert die Echtzeitüberweisung? Empfängerinnen und Empfänger werden ebenso wie Auftraggeberinnen und Auftraggeber innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen können ...