Ausgabe vom 11.01.2025 Seite 18
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Wahlamt öffnet am 5. Februar Stadtverwaltung Rheine informiert über Regelungen für die Bundestagswahl RHEINE. Die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, wirft ihre Schatten voraus: Im Rathaus in Rheine öffnet am Mittwoch, 5. Februar, das Wahlamt. Hier können die Wählerinnen und Wähler vorab ihr Kreuz machen, wenn sie dies nicht am Wahlsonntag machen möchten. Dazu ist nach Angaben der Stadtverwaltung neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung sei möglich. Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen. Das barrierefreie Wahlamt befindet sich im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt ab Mittwoch, 5. Februar, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen â am 8. und 15. Februar â von 8 bis 13 Uhr. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren ist, kann bis zum Samstag, ...