Ausgabe vom 22.01.2025 Seite 22

Suchbegriffe 22.01.2025    22


Wann beginnt die Arbeitszeit? Beim Betreten des Firmengeländes, beim Start des Rechners oder doch erst mit Beginn der Tätigkeit? Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatz an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit. In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zähle zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, so Schipp. Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit. dpaIm Winter warm: Standheizung nachrüsten Scheiben kratzen, beschlagene Fenster und klamme Kälte im Innenraum: Autofahren ...