Ausgabe vom 29.04.2025 Seite 16
Suchbegriffe 29.04.2025 16
Gesetze: Alles neu macht der Mai Ab Mai gibt es gesetzliche Neuerungen, über die Versicherungs-Experten der ARAG informieren RHEINE. Ausweisbilder, mehr Pflege-Geld und strengere Regeln für Biotonnen: In zwei Tagen beginnt der Mai, in dem sich Gesetze verändern. Die Neuerungen hat die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) zusammengefasst. Neues Namensrecht Bisher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten. Auch einen Doppelnamen durfte bislang nur ein Partner führen. Nun haben beide Partner die Möglichkeit, ihren eigenen Namen zu behalten oder einen Doppelnamen daraus zu machen. Gleichzeitig bleibt es jedoch möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen â unabhängig davon, ob dieser der Name des Mannes oder der Frau ist. Wer sich künftig für einen Doppelnamen entscheidet, darf den vorher verpflichtenden Bindestrich weglassen. Eltern können nun auch die Entscheidung treffen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter tragen soll. Auch ein Doppelname ist möglich, selbst, wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wird kein Familienname bestimmt, trägt der Nachwuchs automatisch einen Doppelnamen. Der Familienname, den das erste Kind trägt, gilt laut den ...