Ausgabe vom 06.06.2025 Seite 25
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Nachbarschaftliche Hochzeitsvorbereitungen vor fast 100 Jahren Passend zum Lieblingsdatum 6. Juni (6.6.) für eine Hochzeit hatte unser Mitarbeiter Herbert Göcke (â ) noch diese historischen Fotos von Hochzeitsvorbereitungen in Wettringen vor rund 100 Jahren entdeckt. Nachbarschafts- und Verwandschaftsgesetze hatten in früheren Jahren, wenn auch ungeschrieben, die Bedeutung eines Grundgesetzes. Genau festgelegt war, wer wann eine Plicht zu übernehmen hatte, welches Recht jemand besaÃ. Geregelt war das bis in die vierte oder fünfte Generation, wenn es die Verwandtschaft betraf. Bei den Nachbarschaftsgesetzen achtete der ânächste Nachbarâ als âKommandierenderâ auf die Einhaltung. âNächster Nachbarâ war der nahe gelegenste Nachbar in Richtung Kirche. Das linke Foto entstand in der Aabauerschaft, wohl in den 20er oder 30 Jahren. Der âKommandierendeâ war hier der Ortslandwirt Bernhard Busch. Eine Nachbarschaftspflicht war es etwa, dass bei einer Hochzeit eine weibliche Hilfe zu stellen war. Das war in der Regel eine Haustochter, gab es die nicht, war Ersatz zu leisten. Das Regiment hatte die Köchin inne, die vom Hochzeitspaar bestellt war. In Wettringen-Dorf waren das Wülkers Sophie oder Wolterings Gertrud, in ...