Ausgabe vom 11.07.2025 Seite 1

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Schlechter Service: Werden Bahn-Kunden entschädigt? Länder wollen Konzern in die Pflicht nehmen Berlin. Dass die Bahn – nicht überraschend – weiter unpünktlich ist, musste kürzlich Bahnchef Richard Lutz wieder verkünden. So seien mehr als ein Drittel der Fernzüge im ersten Halbjahr verspätet unterwegs gewesen. Zur Unzuverlässigkeit kommt aber oft noch anderes hinzu – fehlende oder geschlossene Bistros und Bordrestaurants etwa, ausgefallenes WLAN, zu wenige Kapazitäten für Kinderwägen und Fahrräder. Das wiederum beklagen inzwischen nicht nur Kunden, sondern auch die Bundesländer. Und sie mahnen „die Einführung gesetzlicher Ansprüche zugunsten der Reisenden“ an, wenn „Neben- und Serviceleistungen“ nicht erbracht werden. Bei einer Verspätung ist das bereits der Fall: Kommt man 60 Minuten später am Zielbahnhof an, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei mindestens 120 Minuten sind es 50 Prozent. Doch bei fehlender Verpflegung oder ausgefallenem Internet heißt es: Pech gehabt. Aus Sicht der Verbraucherschutzminister der Länder ist das nicht mehr zumutbar. Neben der Pünktlichkeit bestehe „auch Verbesserungsbedarf in Bezug auf Neben- und Serviceleistungen bei der ...