Ausgabe vom 05.08.2025 Seite 4

Suchbegriffe 05.08.2025    4


Kommunalwahl in NRW Kommunalwahl in NRW In weniger als sechs Wochen, am 14. September, stehen in 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen an. Tausende Mandate werden vergeben. Ab dieser Woche verschicken die ersten Kommunen die Wahlbenachrichtigungen. Wie funktioniert die Briefwahl, welche Termine und Fristen muss man beachten – und was steht eigentlich auf den Stimmzetteln? Von Lea Wolfram und Stefan BiestmannWie und wo wird die Briefwahl beantragt? Für die Briefwahl muss bei der Gemeinde oder Stadt des Hauptwohnortes ein Wahlschein beantragt werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Briefumschlag an das zuständige Wahlamt zu schicken. Der Wahlschein wird dann ebenfalls per Post an die Wohnanschrift oder, wenn auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, auf Wunsch an eineandere Adresse zugestellt – beispielsweise eine Urlaubsanschrift. Der Wahlschein kann zudem persönlich im zuständigen Wahlamt beantragt werden – zum Beispiel auch für die sogenannte „Briefwahl an Ort und Stelle“. Ein formloser Antrag per Brief oder E-Mail reicht ebenso aus. Per Telefon ist ein Antrag aber nicht zulässig. Ein ...