Ausgabe vom 20.08.2025 Seite 22

Suchbegriffe 20.08.2025    22


Das gilt für Fahranfänger im Ausland Auto Club Europa informiert über Regelungen Der Führerschein ist frisch in der Tasche, der Sommer ist da und es ist Zeit, mit dem Auto in die große weite Welt zu fahren. Ja, und zwar mit der Vorsicht, die zur geringen Fahrpraxis gehört und mit den Regeln des jeweiligen Urlaubs- und Transitlandes im Kopf. Denn nicht nur in Deutschland gelten für junge Leute und Fahranfänger spezielle Regeln, berichten der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC. So etwa sei das begleitete Fahren ab 17 Jahren neben Deutschland nur noch in Österreich anerkannt, erläutert der ACE. Wie in Deutschland müssen dazu die Prüfbescheinigung und ein Ausweisdokument mitgeführt werden. Und nur in Anwesenheit der eingetragenen Person darf gefahren werden. Mietwagen kann man grundsätzlich auch als Führerscheinneuling buchen. Aber: Viele Vermieter fordern ein gewisses Mindestalter oder eine Zeitspanne, wie lang man bereits die Fahrerlaubnis besessen hat. Daher gilt es, sich genau über die Bedingungen beim jeweiligen Anbieter zu informieren. Folgendes gilt laut ACE und ADAC in beliebten Urlaubsländern: Frankreich: Auch mit deutschem Führerschein gilt, dass man in den ersten drei Jahren nach Erwerb langsamer fahren muss. So ist ...